Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/21/0108 E 22. Juni 2006 RS 2 Stammrechtssatz Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. April 2006 wies die belangte Behörde den am 23. April 2003 gestellten Antrag des Beschwerdeführers, eines nach seiner Bezeichnung "jugoslawischen" Staatsangehörigen, auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG ab. Zur Begründung: führte sie aus, der Beschwerdeführer sei am 1. Oktober 2001 illegal in Österreich einge... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005;
Rechtssatz: Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel nach dem NAG 2005 zu erhalte... mehr lesen...