Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Aus den Materialien und auch aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass der Gesetzgeber bei der Einstellung des Verfahrens nach den jeweiligen asylrechtlichen Bestimmungen lediglich das erstinstanzliche Verfahren vor Augen hatte. Da sich keine Normen für die Gegenstandslosigkeit des erlassenen Bescheides finden, bleibt dieser jedenfalls im Rechtsbestand. Daher könnte man argumentieren, dass der Ablauf der jeweiligen Frist des § 30 AsylG bzw. des § 24 AsylG 2005 nach ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger der Türkei, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte am 24.05.2002 einen Asylantrag ein. 1.2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 30.08.2002, Zahl:02 13.707-BAT wurde der Asylantrag gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen (Spruchpunkt I) und die Zu... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Nach den Übergangsbestimmungen des § 75 Abs. 1 AsylG 2005 sind die §§ 24, 26, 54 bis 57 und 60 dieses Bundesgesetzes auf anhängige Verfahren anzuwenden. Die Regierungsvorlage 952 XXII.GP führt dazu aus, dass § 75 Abs. 2 regelt, wie mit einem zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eingestellten Verfahrens umzugehen ist. Diese sind bis Ende 2007 nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes fortzusetzen, nach dem sie begonnen wurden, soweit ein fortset... mehr lesen...