Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Bestimmungen des § 105 Abs. 8 und 9 FPG sprechen für eine notwendige zeitnahe Außerlandesbringung im Zusammenhang mit der Aberkennung des faktischen Abschiebeschutzes. Wäre diese ohne zeitliche Abschiebungsnähe zulässig, bestünde kein Grund, das Bundesasylamt schon nach Stellung eines Folgeantrags unverzüglich über den aktuellen Stand der fremdenpolizeilichen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer Information gemäß § 67 Abs. 4 FPG (Inform... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik Weißrussland, reiste unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 12.07.2005 einen Asylantrag. Dabei brachte er kurz zusammengefasst zuerst vor, minderjährig und in einem Waisenhaus aufgewachsen zu sein, wo man ihn gedemütigt und ihm die Zähne eingeschlagen habe. Bei einer weiteren Einvernahme gab der Beschwerdeführer an, dass er in Wirklichkeit volljährig sei, seine Hei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller brachte am 29.10.2004 unter der Identität "XXXX" einen Asylantrag in Österreich ein, den er in der Folge im Wesentlichen damit begründete, in seinem Herkunftsstaat Weißrussland aufgrund oppositionspolitischer Aktivitäten Verfolgung von Seiten der Sicherheitsbehörden ausgesetzt gewesen zu sein und sich deshalb auch weiterhin in Gefahr zu befinden. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.04.2005, Zl. 04 22.162-BAT, wurde der Asylantrag vom 29.10.200... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Asylwerber, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 07.10.2008 erstmals unter der AIS-Zahl 08 09.694 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zur
Begründung: dieses Antrages führte er aus, er sei Jezide und werde deswegen von Islamisten verfolgt. Seine Gattin, seine Mutter und seine drei Brüder und drei Schwestern würden nach wie vor im Irak leben. Jeziden würden im Irak verfolgt und getötet werden. Aus diesen Gründen habe er am 12.09.2008 den Irak verlassen. ... mehr lesen...