Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-142976-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am 25 10 1989 geboren worden sowie pakistanischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit steht nicht fest. Er verfügt weder über einen Reisepass noch ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität. Seinen Angaben zufolge wurde über Veranlassung seiner Eltern für ihn ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht zwingend erforderlich, um von einem ?schwebenden? Ausweisungsverfahren im Sinne des Art 5 Abs 1 lit f EMRK sprechen zu können, dass das Ausweisungsverfahren bereits formell eingeleitet wurde. Es ist ausreichend, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass eine Ausweisung des Betroffenen erfolgen werde. Der EGMR versteht die Bestimmung daher auch in seiner bisherigen Rechtsprechung so, dass eine Haft zur Sicherung der Ausweisung jedenfalls dann unzulässig ist,... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vom Beschwerdeführer nun weiters zur
Begründung: einer Verfassungswidrigkeit des § 76 Abs 2 Z 4 FPG geäußerte Ansicht, die nach dieser Bestimmung verhängte Schubhaft diene lediglich nur zur Sicherung des asylrechtlichen Zulassungsverfahrens, wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht geteilt. § 76 Abs 2 FPG sieht ausdrücklich vor, dass die Verhängung der Schubhaft nur zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 (... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, Islam Abdulkadyrov zu heißen, am 09 03 1981 geboren worden und russischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Staatsangehörigkeit sowie Identität stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Seinen eigenen Angaben zufolge verließ er am 07.12.2005 gemeinsam mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, auf Grund welcher die Behörden bindenden Rechtsquelle die UNHCR-Richtlinie vom Februar 1999 rechtsverbindlich wäre, weshalb es sich erübrigte, auf die diesbezüglichen inhaltlichen Ausführungen einzugehen. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Eurodac-Treffer, Dublin II, Antrag auf internationalen Schutz, erkennungsdienstliche Behandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Widerspruch des § 76 Abs 2 Z 4 FPG zu Art 7 Verordnung (EG) Nr 1560/2003 wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht gesehen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist Art 7 dieser Verordnung eine Rangfolge der Modalitäten der Überstellung in einen zuständigen Mitgliedstaat nicht zu entnehmen. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Eurodac-Treffer, Dublin II, Antrag auf internationalen Schutz, erkennungsdienstliche Behandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland teilt die Ansicht des Beschwerdeführers nicht, dass § 76 Abs 2 Z 4 FPG verfassungswidrig sei. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist die Bestimmung des vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen § 34b Abs 1 Z 3 AsylG 1997 nicht mit der Bestimmung des § 76 Abs 2 Z 4 FPG vergleichbar. Der Verfassungsgerichtshof hat zur aufgehobenen Bestimmung nach dem AsylG 1997 - wie vom Beschwerdeführer richtig wiedergegeben - in seinem Erkenntni... mehr lesen...