Mit Bescheid vom 30. Dezember 1982 erteilte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (Finanzamt) der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin die Bewilligung zur Selbstabrechnung der Gebühren für Bestandverträge gemäß § 33 TP 5 GebG in Anwendung des § 3 Abs. 4 GebG mit Wirkung vom 1. Jänner 1983. Vorgeschrieben wurde, dass über die Rechtsgeschäfte fortlaufend Aufschreibungen nach einem bestimmten Muster zu führen seien, dass auf den Urkunden ein bestimmter Vermerk anzubri... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §25 Abs2;GebG 1957 §25 Abs5;GebG 1957 §3 Abs4;GebG 1957 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0355 99/16/0358 99/16/0357 99/16/0356
Rechtssatz: Betrachtet man die Regelungen des § 31 Abs. 1 und des § 25 Abs. 2 GebG einerseits und § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 Abs.... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §25;GebG 1957 §31 Abs1;
Rechtssatz: Für den Bereich der im § 14 TP 11 GebG genannten Rechtsgeschäfte, die unter das KVG fallen, bedarf es schon deshalb keiner mit den §§ 25 und § 31 Abs 1 GebG korrespondierenden Vorschriften, weil einerseits nach dem KVG bei derartigen Rechtsgeschäften die Steuer unabhängig von der über da... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §31 Abs1;
Rechtssatz: § 31 Abs 1 GebG bezieht sich nur auf Rechtsgeschäfte für die eine Hundertsatzgebühr mit Bescheid festzusetzen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150071.X06 Im RIS seit 19.12.1986 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...