Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 GebG

Verwaltungsgerichtshof

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/28 94/16/0045

Mit einer als "Ergänzungsurkunde" bezeichneten Urkunde vom 8. September 1992 traf die Beschwerdeführerin mit einer namentlich bezeichneten Gemeinschaft von Grundeigentümern folgende Vereinbarung: "I. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 16.8.1965 wurde auf den Gpn. 1813/1, 2812, 4304 und 2813/3 in der KG. M in Osttirol Land der T die Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes einer Mineralölfernleitung eingeräumt. Dieser Dienstbarkeitsvertrag enthält alle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1995

RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0045

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §19 Abs1;GebG 1957 §33 TP9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0104
Rechtssatz: Handelt es sich bei den einzelnen Abreden um miteinander zusammenhängende Bestandteile der rechtsgeschäftlichen Einräumung des Titels zum Erwerb von Dienstbarkeiten, so sind zum Zwecke der Gebüh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/24 92/16/0129

Die Beschwerdeführerin und die U. GmbH schlossen am 13. Dezember 1989 einen Vertrag ab, bestehend aus - Rahmenvertrag Nr. C 40 - Allgemeine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für UX-Produkte - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Lieferung eines Systems 2200/424 und UNIX-Systeme - Kaufliefervereinbarung Nr. E 1 (über ein Netzwerk mit einem "Projektpreis" von S 907.000,--) - Zusatzvereinbarung über die ETHERNET Installation - Kaufliefer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0129

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §19 Abs1;
Rechtssatz: Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) - im dritten Abschnitt des GebG unterliegen nicht Schriften einer Gebühr, sondern beurkundete Rechtsgeschäfte (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 19, BI) - mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt, oder werden in einem und de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/8 89/16/0107

Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte am 28. Februar 1984 beim Landes- als Handelsgericht Salzburg (in der Folge: LG) gegen zwei beklagte Parteien eine Klage angebracht. Das betreffende Klagebegehren war mit Urteil des LG vom 30. April 1986 - zur Gänze - abgewiesen worden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin war mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsger... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1990

RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0107

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 lita;GJGebG 1962 §19 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1991, 354;
Rechtssatz: Es kommt nur darauf an, ob ein Urteil mit dem nach § 19 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 3 GJGebG relevanten Inhalt erlassen wurde, und nicht darauf, ob es (materiell oder formell) erlassen werden durfte oder nicht (Hinweis E 16.11.1989, 88/16/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1990

RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0032

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 lita;GJGebG 1962 §19 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 286;
Rechtssatz: Es kommt nur darauf an, ob ein Urteil mit dem nach § 19 Abs 1 Z 4 lit a GJGebG und § 19 Abs 3 GJGebG relevanten Inhalt erlassen wurde, und nicht darauf, ob es erlassen werden durfte (Hinweis E 28.5.1971, 217/70). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1988/3/10 86/16/0144

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 litb;
Rechtssatz: Für die geteilte Gebührenpflicht ist es belanglos, daß die klagende Partei nur hinsichtlich eines Teiles des Eventualbegehrens durchgedrungen ist (Hinweis E 25.4.1956, 1647/54, VwSlg 1413 F/1956; E 29.11.1984, 83/15/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198616... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1988

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