Mit einer als "Ergänzungsurkunde" bezeichneten Urkunde vom 8. September 1992 traf die Beschwerdeführerin mit einer namentlich bezeichneten Gemeinschaft von Grundeigentümern folgende Vereinbarung: "I. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 16.8.1965 wurde auf den Gpn. 1813/1, 2812, 4304 und 2813/3 in der KG. M in Osttirol Land der T die Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes einer Mineralölfernleitung eingeräumt. Dieser Dienstbarkeitsvertrag enthält alle... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §19 Abs1;GebG 1957 §33 TP9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0104
Rechtssatz: Handelt es sich bei den einzelnen Abreden um miteinander zusammenhängende Bestandteile der rechtsgeschäftlichen Einräumung des Titels zum Erwerb von Dienstbarkeiten, so sind zum Zwecke der Gebüh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und die U. GmbH schlossen am 13. Dezember 1989 einen Vertrag ab, bestehend aus - Rahmenvertrag Nr. C 40 - Allgemeine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für UX-Produkte - Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Lieferung eines Systems 2200/424 und UNIX-Systeme - Kaufliefervereinbarung Nr. E 1 (über ein Netzwerk mit einem "Projektpreis" von S 907.000,--) - Zusatzvereinbarung über die ETHERNET Installation - Kaufliefer... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §19 Abs1;
Rechtssatz: Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) - im dritten Abschnitt des GebG unterliegen nicht Schriften einer Gebühr, sondern beurkundete Rechtsgeschäfte (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 19, BI) - mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt, oder werden in einem und de... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte am 28. Februar 1984 beim Landes- als Handelsgericht Salzburg (in der Folge: LG) gegen zwei beklagte Parteien eine Klage angebracht. Das betreffende Klagebegehren war mit Urteil des LG vom 30. April 1986 - zur Gänze - abgewiesen worden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin war mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsger... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 lita;GJGebG 1962 §19 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 354;
Rechtssatz: Es kommt nur darauf an, ob ein Urteil mit dem nach § 19 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 3 GJGebG relevanten Inhalt erlassen wurde, und nicht darauf, ob es (materiell oder formell) erlassen werden durfte oder nicht (Hinweis E 16.11.1989, 88/16/0... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 lita;GJGebG 1962 §19 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 286;
Rechtssatz: Es kommt nur darauf an, ob ein Urteil mit dem nach § 19 Abs 1 Z 4 lit a GJGebG und § 19 Abs 3 GJGebG relevanten Inhalt erlassen wurde, und nicht darauf, ob es erlassen werden durfte (Hinweis E 28.5.1971, 217/70). ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs1 Z4 litb;
Rechtssatz: Für die geteilte Gebührenpflicht ist es belanglos, daß die klagende Partei nur hinsichtlich eines Teiles des Eventualbegehrens durchgedrungen ist (Hinweis E 25.4.1956, 1647/54, VwSlg 1413 F/1956; E 29.11.1984, 83/15/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198616... mehr lesen...