RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1995
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §19 Abs1;
GebG 1957 §33 TP9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0104

Rechtssatz

Handelt es sich bei den einzelnen Abreden um miteinander zusammenhängende Bestandteile der rechtsgeschäftlichen Einräumung des Titels zum Erwerb von Dienstbarkeiten, so sind zum Zwecke der Gebührenbemessung die einzelnen vereinbarten Leistungen iSd § 19 Abs 1 Satz GebG zusammenzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160045.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten