Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin legte anläßlich zweier Abgabeerklärungen gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz, mit welchem der Erwerb jeweils eines Grundstücksanteiles durch die Beschwerdeführerin zufolge Schenkung von ihrem geschiedenen Ehegatten Ing. K.K. angezeigt wurde, am 4. Oktober 1990 eine mit "Vergleich" überschriebene Urkunde vor. In diesem Papier wird eine Unterhaltsvereinbarung getroffen (Punkte 1 bis 3; monatlich S 9.400,-- mit einer Erhöhungsklausel um S 2.800,-... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §97 Abs2;EheG §80;GebG 1957 §17 Abs3;NZwG 1871 §1 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unterhaltsvereinbarungen nach § 80 EheG bedürfen keiner bestimmten Form, insb nicht der des Notariatsaktes. Unterhaltsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Sch... mehr lesen...
Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §17 Abs3;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs3;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Dem Einwand, die auch für die Stempel- und Rechtsgebühren bedeutsame Bestimmung des § 17 Abs 3 BewG beziehe sich auf den ungewissen Betrag der gewissen Nutzung, nicht aber ... mehr lesen...