Entscheidungsgründe: Am 11.September 1986 wurden die Liegenschaften der verpflichteten Partei K*** Gesellschaft mbH, EZ 698 und 1410 je KG Seebach zum Meistbot von zusammen 2,270.000 S versteigert. Zugunsten der beklagten Partei hafteten auf diesen Liegenschaften folgende Höchstbetragspfandrechte: 1. EZ 698: a) 600.000 S auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. Juli 1978 (C-LN 2 a), b) 144.000 S auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 12. (richtig: 5.)Oktober 1978 (CL-N 3 a... mehr lesen...
Norm: GebG §15
Rechtssatz: Eine Urkunde muß nicht die Unterschrift beider Parteien tragen. Gemäß § 15 Abs 2 Satz 1 erster Halbsatz GebG ist auch die schriftliche Annahme eines nicht schriftlichen (mündlichen oder konkludenten) Vertragsanbotes eine Beurkundung, und gemäß § 15 Abs 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GebG gilt dasselbe für ein schriftliches Anbot das durch konkludente Annahme wirksam wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebG §15
Rechtssatz: Wenn ein Kreditnehmer eine Überziehung seines Kontos in Anspruch nimmt, stellt dies das konkludente Anbot auf Ausweitung der Kreditsumme dar. Wenn der Kreditgeber dieses konkludente Anbot schriftlich annimmt, entsteht ein im Inland beurkundeter Kredit. Wenn ein Kreditnehmer den Kredit nach Ablauf der gewährten Kreditdauer nicht zurückzahlt, sondern faktisch weiter in Anspruch nimmt, ist dies ähnlich als konkludentes A... mehr lesen...