Norm
GebG §15Rechtssatz
Wenn ein Kreditnehmer eine Überziehung seines Kontos in Anspruch nimmt, stellt dies das konkludente Anbot auf Ausweitung der Kreditsumme dar. Wenn der Kreditgeber dieses konkludente Anbot schriftlich annimmt, entsteht ein im Inland beurkundeter Kredit. Wenn ein Kreditnehmer den Kredit nach Ablauf der gewährten Kreditdauer nicht zurückzahlt, sondern faktisch weiter in Anspruch nimmt, ist dies ähnlich als konkludentes Anbot einer Kreditverlängerung aufzufassen, und wenn der Kreditgeber dieses konkludente Anbot dann schriftlich annimmt, entsteht wiederum ein im Inland beurkundeter Kredit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059489Dokumentnummer
JJR_19880420_OGH0002_0030OB00159_8700000_001