RS OGH 1988/4/20 3Ob159/87

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Norm

GebG §15

Rechtssatz

Wenn ein Kreditnehmer eine Überziehung seines Kontos in Anspruch nimmt, stellt dies das konkludente Anbot auf Ausweitung der Kreditsumme dar. Wenn der Kreditgeber dieses konkludente Anbot schriftlich annimmt, entsteht ein im Inland beurkundeter Kredit. Wenn ein Kreditnehmer den Kredit nach Ablauf der gewährten Kreditdauer nicht zurückzahlt, sondern faktisch weiter in Anspruch nimmt, ist dies ähnlich als konkludentes Anbot einer Kreditverlängerung aufzufassen, und wenn der Kreditgeber dieses konkludente Anbot dann schriftlich annimmt, entsteht wiederum ein im Inland beurkundeter Kredit.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 159/87
    Entscheidungstext OGH 20.04.1988 3 Ob 159/87
    Veröff: SZ 61/98 = JBl 1988,578 = ÖBA 1988,1239 = NZ 1989,105 = AnwBl 1988,675

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059489

Dokumentnummer

JJR_19880420_OGH0002_0030OB00159_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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