Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehren G und K K die Entscheidung eines bejahenden Kompetenzkonfliktes im Sinne des Art138 Abs1 lita B-VG und des §42 Abs1 VerfGG zwischen dem Bezirksgericht Spittal/Drau und dem Landesagrarsenat beim Amt der Kärntner Landesregierung und beantragen unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich, daß dem Antrag folgender Sachverhalt zugrundeliegt: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs1 litaKrnt GSLG 1969 §1, §12VfGG §42 Abs2VfGG §43 Abs1, §43 Abs3ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §48, §52ABGB §523
Leitsatz: Art138 Abs1 lita B-VG; §48 iVm. §42 Abs2 VerfGG;
Unzulässigkeit eines Parteiantrages auf Entscheidung eines
bejahenden Kompetenzkonfliktes wegen fehlender vorheriger
Antragstellung an die in Betracht ... mehr lesen...