Die mj. Kinder Alois, Elise und Rupert A., vertreten durch den Kollisionskurator Franz P., beantragten Überprüfung der zwischen der Agrargemeinschaft "W.-er Bürgerschaft" und dem Besitzer des "Riesenlehens", Alois A., in der Verhandlung vor der Agrarbehörde am 24. Oktober 1956 abgeschlossenen Vereinbarung auf eine pflegschaftsbehördliche Genehmigungspflicht. Die Vereinbarung habe ein Ausscheiden des "Riesenlehensgutes" aus der Agrargemeinschaft zum Gegenstande, wodurch sich für das Gu... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AAußStrG §9 D1FlVfGG §39
Rechtssatz: Über das Vermögen Pflegebefohlener abgeschlossene Vergleiche vor Agrarbehörden bedürfen keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Der Vergleichspartner hat ein Rekursrecht gegen die Verweigerung der Genehmigung, wenn gesetzwidrig eine Genehmigungspflicht des Gerichtes angenommen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 216/58 Entscheidung... mehr lesen...