Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof stellte am 10. Juni 1992 gemäß Art126 a B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Rechnungshof und der Bundesregierung bzw. der Wiener Landesregierung entscheiden und die Zuständigkeit des Rechnungshofs zur Überprüfung der Gebarung feststellen, und zwar a) der Z-Länderbank Bank Austria AG (vormals Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien AG) in den Jahren 1988 bis 1991 gemäß Art121 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art126aB-VG Art126b Abs2B-VG Art127 Abs3B-VG Art127a Abs3RechnungshofG 1948 §12 Abs1RechnungshofG 1948 §15 Abs1RechnungshofG 1948 §16RechnungshofG 1948 §18 Abs1SparkassenG §1 Abs2SparkassenG §2SparkassenG §17 ffVfGG §36a Abs2VfGG §36e
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Überprüfung der Gebarung der
Z-Länderbank B... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Der Verein zur Förderung der elektronischen Informationsverarbeitung, Graz-Burg (im folgenden nur Verein genannt) betreibt ein "Rechenzentrum Graz", das auf Grund eines Kooperationsvertrages mit dem Land Stmk. einen Großteil der mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung automatisierten Verwaltungsgeschäfte für das Land Stmk. durchführt und auch für den Bund tätig wird. b) Im Jahre 1979 versuchte der Rechnungshof, den Verein einer Rechnungs- und Gebarungs... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art126aVfGG §36a Abs2VfGG §36e Beachte ähnlich Beschl. KR1/82 v. gleichen Tag
Rechtssatz: Rechnungshof; zu den Voraussetzungen einer Antragstellung nach §36a Abs2 VerfGG 1953 Entscheidungstexte KR 1/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 12.06.1982 KR 1/81 ... mehr lesen...