B e g r ü n d u n g : Ob den Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ *****, je Grundbuch *****, Bezirksgericht Innsbruck, ist jeweils zur TZ ***** die Einleitung des Regulierungsverfahrens angemerkt; zur TZ ***** ist jeweils aufgrund des Bescheids des Amts der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 17. 11. 1961, Zahl IIIb 1-1169/17, das Eigentumsrecht der Klägerin einverleibt. In diesem Bescheid des Amts der Tiroler Landesregierung wurden das gemeinschaftlich g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs sind der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus die Klagebehauptungen maßgebend; ohne Einfluss ist, was der Beklagte einwendet. Es kommt darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein Anspruch erhoben wird, über den die Zivilgerichte zu entscheiden haben. Wird mit der Klage ein dem Privatrecht angehörender Anspruch geltend gemacht, dann ist gemäß § 1 JN, sofern ... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 ABs4Tir FLG §72 Abs5JN §1 CVIIIa
Rechtssatz: Bei den auf § 34 Abs 4 des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 (FlVfGG) beruhenden landesgesetzlichen Vorschriften, so insbesondere auch § 72 Abs 5 Tir FLG, handelt es sich um Sonderbestimmungen, die die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde anordnen. Der ordentliche Rechtsweg ist demnach unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 156... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer zweier aneinander grenzender Liegenschaften in Rietz, die Gegenstand eines Zusammenlegungsverfahrens nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz sind. Nach dem § 72 Abs.4 dieses Gesetzes erstreckt sich die Zuständigkeit der Agrarbehörde von der Einleitung eines Zusammenlegungs- ...verfahrens, sofern sich aus dem (hier nicht relevanten) Abs.7 nichts anderes ergibt, auf die Verhandlung und Entscheidung über alle tatsächlichen und rechtlic... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34nö FLG §11nö FLG §13nö FLG §88
Rechtssatz: Die tatsächliche Ausschließung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsverfahren steht einer Beurteilung dieser Grundstücke als in das Verfahren einbezogene als Voraussetzung der Zuständigkeit der Agrarbehörden für die Entscheidung von Streitigkeiten über Eigentum und Besitz (§ 88 Abs 2 FLG 1934) entgegen. Auch die Anmerkung des Zusammenlegungsverfahrens hinsichtlich dieser Grundstücke ... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34JN §1 CVIIanö FLG 1934 §88nö FLG 1975 §97
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges für ein Klagebegehren, mit welchen Leistungen für die Benützung eines Grundstückes begehrt werden, hinsichtlich dessen ein Zusammenlegungsverfahren beim Obersten Agrarsenat anhängig ist. Entscheidungstexte 6 Ob 556/78 Entscheidungstext OGH 16.03.1978 6 Ob 556/78 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 139 II KG B. In der Gemeinde B ist ein Grundzusammenlegungsverfahren anhängig, von dem auch die genannte Liegenschaft betroffen ist. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kläger Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft, und zwar bezüglich der zu der Liegenschaft gehörenden Bauparzelle durch Zivilteilung, bezüglich der restlichen Grundstücke durch Naturalteilung. Der Beklagte beantra... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34JN §1 CVIIanö FLG 24.10.1934. LGBl 1934/208
Rechtssatz: Zur Kompetenzabgrenzung zwischen Pachtamt und Agrarbezirksbehörde bei Anhängigkeit eines Zusammenlegungsverfahrens. VfGH vom 04.03.1968, K I - 1/67; Veröff: MietSlg 20605(1) Entscheidungstexte 2 Ob 550/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 2 Ob 550/76 Vgl auch; Veröff: SZ 49/128 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Übergabe von Anteilen an einer Agrargemeinschaft, die der Beklagten bücherlich zugeschrieben sind, nach den Klagsbehauptungen jedoch der Klägerin zustehen. Hilfsweise begehrt sie die Übergabe des im Zuge der Naturalteilung der Beklagten zukommenden Grundstückes. In der Klage brachte sie u. a. vor, daß die Agraranteile bzw. die agrargemeinschaftlichen Grundstücke in der Natur bereits geteilt seien, das Verfahren vor der zuständigen Agrarbehörd... mehr lesen...
Norm: Bgld FLG 1950 §34bgld FLG 1950 §35bgld FlVfGG 1951 §34bgld FlVfGG 1951 §35JN §1 CVIIa
Rechtssatz: Die Einleitung eines Teilungsverfahrens durch die Agrarbehörde bedarf der Erlassung eines formellen Bescheides, da erst durch diesen die Zuständigkeit der Agrarbehörde für sonst den Gerichten vorbehaltene Verfahren entsteht. Die Entscheidung nach § 35 Abs 1 bgld FLG hat nur die Feststellung der Teilgenossen und ihrer Anteilsrechte zum Gegenst... mehr lesen...
Norm: FlVfGG 1951 §34JN §1 CVIIanö FLG 1934 §88
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges für die Klage eines Miteigentümers gegen den anderen auf Durchführung der vereinbarten Realteilung einer in ein Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Liegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 538/57 Entscheidungstext OGH 20.11.1957 1 Ob 538/57 2 Ob ... mehr lesen...