RS OGH 1983/1/20 8Ob563/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1983
beobachten
merken

Norm

FlVfGG §34
nö FLG §11
nö FLG §13
nö FLG §88

Rechtssatz

Die tatsächliche Ausschließung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsverfahren steht einer Beurteilung dieser Grundstücke als in das Verfahren einbezogene als Voraussetzung der Zuständigkeit der Agrarbehörden für die Entscheidung von Streitigkeiten über Eigentum und Besitz (§ 88 Abs 2 FLG 1934) entgegen. Auch die Anmerkung des Zusammenlegungsverfahrens hinsichtlich dieser Grundstücke im Grundbuch (A2 Blatt) hat keine rechtsbegründende Wirkung derart, daß die Grundstücke ungeachtet ihrer tatsächlichen Ausnahme vom Zusammenlegungsverfahren, dennoch als in dieses einbezogen zu gelten hätten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 563/82
    Entscheidungstext OGH 20.01.1983 8 Ob 563/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058917

Dokumentnummer

JJR_19830120_OGH0002_0080OB00563_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten