Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde gemäß Art144a B-VG ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144a Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33, §35 Abs2, §82 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Versäumung einerFrist; rechtzeitige Einbringung der richtigerweise an denVerfassungsgerichtshof adressierten Beschwerde; Tage des Postenlaufesdaher (trotz falscher Anschrift) in die Beschwerdefrist nichteinzurechnen; Abweisung des... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 27. November 1989 B1164/89 wies der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde des C P gegen die in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgten Abschiebung aus Österreich wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist zurück. Die Beschwerdefrist war am 2. Oktober 1989 abgelaufen, die Beschwerde wurde aber erst am 3. Oktober 1989 zur Post gegeben. 2. Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers beantragt die Wi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1 ZPO §148 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der
Frist
Rechtssatz: Im konkreten Fall stand der Irrtum des Anwaltes über den Fristablauf der rechtzeitigen Einbringung der Beschwerde entgegen. Eine derartige Fehlleistung wurde nach der Rechtsprechung des Verf... mehr lesen...