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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33, §35 Abs2, §82 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Versäumung einerFrist; rechtzeitige Einbringung der richtigerweise an denVerfassungsgerichtshof adressierten Beschwerde; Tage des Postenlaufesdaher (trotz falscher Anschrift) in die Beschwerdefrist nichteinzurechnen; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos;Ablehnung der BeschwerdebehandlungEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH /VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U203.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012