Die achtbeschwerdeführende Partei (im Folgenden: Agrargemeinschaft) ist eine mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde L (AB) vom 30. Juni 1981 regulierte Agrargemeinschaft im Sinne des Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes - StAgrGG 1985, LGBl. Nr. 8/1986 i.d.F. LGBl. Nr. 67/1994. Das Regulierungsverfahren war mit Bescheid der AB vom 10. Juni 1986 abgeschlossen worden. Eine Woche vorher, nämlich mit Anbringen schon vom 3. Juni 1986 hatte der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Parte... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrGG Stmk 1985 §16;AVG §45 Abs2;AVG §52;FlVfGG §22;
Rechtssatz: Ob die zugewiesene Abfindungsfläche den gesetzlichen Vorgaben (§ 16 Stmk AgrGG 1985) entspricht, ist eine auf sachverständiger Grundlage zu lösende Tatfrage. Schlagworte Sachverständiger Er... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 1. Oktober 1987, Zl. 87/07/0074 und Zl. 87/07/0075, verwiesen, mit denen der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung - mit diesem wurde u.a. auch der nunmehrige Beschwerdeführer zur Entrichtung eines Entgeltes für die Benützung verschiedener, näher bezeichneter Grundflächen und zur Räumung mehrerer, gleichfalls im einzelnen bezeichneter Grundflächen verpflichtet sowie festgestellt, daß bestim... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1333;FlVfGG §22;FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §78;FlVfLG Krnt 1979 §81 Abs2 lith;Gesetzliche ZinsenG 1868 §2;Gesetzliche ZinsenG 1868 §3;
Rechtssatz: Werden fällige Zinsen eingeklagt, so dürfen gem § 3 lit b des G vom 1... mehr lesen...
Der Oberste Agrarsenat hat unter anderem in Punkt 2. seines Bescheides vom 3. Oktober 1979 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den im Rechtsmittelverfahren gegen den von der Agrarbehörde erster Instanz erlassenen Sonderteilungsplan ergangenen Berufungsbescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 24. Mai 1978, soweit sie die Frage der Errichtung und Erhaltung der Zäune auf der Abfindung "B" zum Gegenstand hatte, als unzulässig mit der Begründung: zu... mehr lesen...