Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl. 2002/06/0083, verwiesen werden. Das bisherige Verfahren kann wie folgt zusammengefasst werden: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, war mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 16. April 1998 gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Hauptangeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 20. November 2001 (eingelangt be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: ABGB §1004;ABGB §1152;AHR Präambel;RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §17;RAO 1868 §28 Abs1 litf;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;RAT;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Den von der ständigen Vertreterversammlung der österr. Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 4. November 1997 war der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Angeklagten in einem beim Landesgericht I anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2001 begehrte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Leistungsaufstellung den Ersatz von seiner Kanzlei aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 1,042.027,06 (EUR 75.727,06) abzüglich eines v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat mit ihrer Auffassung die Rechtslage verkannt, dass für vor der Hauptverhandlung erbrachte Leistungen auch dann keine Vergütung gemäß § 16 Abs. 4 RAO zustehe, wenn außergewöhnliche - im Rahmen eines "überlangen" Verfahrens oder durc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 5
(hier: ohne die ersten beiden Sätze; hier: ohne den
Klammerausdruck am Ende) Stammrechtssatz Nach § 16 Abs 4 RAO hat die Rechtsanwaltskammer nicht etwa die angemessene Entlohnung eines Wahlverteidig... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 16. April 1998 war der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Hauptangeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 20. November 2001 begehrte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Leistungsaufstellung den Ersatz von seiner Kanzlei anerlaufenen Kosten in der Höhe von S 1,869.094,35 und führte zusammengef... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 4. November 1999 war der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger des Angeklagten in einem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren bestellt worden. Mit Schreiben vom 16. Jänner 2002 begehrte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer Leistungsaufstellung den Ersatz von seiner Kanzlei anerlaufenen Kosten in der Höhe von EUR 87.090,12. Mit Bescheid des Aussc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;StPO 1975 §41;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 5
(Hier: Die belangte Behörde hat zwar grundsätzlich zutreffend
erkannt, dass das Gesetz keine Einschränkung darauf enthält, dass
mit § 16 Abs. 4 RAO bloß eine Vergütung für zusätzliche
Verh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;StPO 1975 §41;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0050 E 4. November 2002 RS 5
(Hier: Die belangte Behörde hat zwar grundsätzlich zutreffend
erkannt, dass das Gesetz keine Einschränkung darauf enthält, dass
mit § 16 Abs. 4 RAO bloß eine Vergütung für zusätzliche
Verh... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Jänner 2000 wurde dem vor einem Schöffengericht dieses Gerichtes angeklagten W. H. nach § 41 Abs. 2 StPO ein Rechtsanwalt als Verteidiger beigegeben. Mit Bescheid der Abteilung I des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 25. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer, welcher als Rechtsanwalt in Innsbruck tätig und Mitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist, in der näher bezeichneten Strafsache zum Vertreter des Beschuldigten... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHR;RAO 1868 §15 idF 1999/I/071;RAO 1868 §16 idF 1999/I/071;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAT;
Rechtssatz: Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) kommt als kodifiziertem Gutachten über die Angemessenheit der im RATG nicht näher geregelten anwaltlichen Leistungen für die Honorarberechnung dort Bede... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wurde dem Beschuldigten L. gemäß § 41 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beigegeben. Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 26. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 45 RAO zum Verteidiger bestellt. Im betreffenden Strafverfahren verrichtete er in der Zeit vom 3. November 1997 bis 13. November 1997 die Hauptverhandlung. Für die Verrichtung der Hauptverhandlung am 11., 12. und 13. November 1997 so... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §16 Abs4;RAO 1868 §45;RAO 1868 §47 Abs3 Z3;RAO 1868 §47 Abs5;StPO 1975 §41;
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 4 RAO hat die Rechtsanwaltskammer nicht etwa die angemessene Entlohnung eines Wahlverteidigers, der auf Grund vertraglicher Vereinbarung mit seinem Klienten tätig wurde, zu bemessen, sondern eine angemessene Vergütung für einen gemäß § 41 StPO vom Gericht... mehr lesen...