Entscheidungen zu § 45 Abs. 3 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/31 2007/06/0132

Der Beschwerdeführer ist als österreichischer Rechtsanwalt in die Liste der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen. Im August 2005 hat er sich als europäischer Rechtsanwalt in München niedergelassen (und ist weiterhin als österreichischer Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen). Mit Bescheid des zuständigen Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (in der Folge kurz: Ausschuss bzw. Abteilung des Ausschusses) vom 4. Oktober 2005 wurde der Beschwer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.2008

RS Vwgh 2008/1/31 2007/06/0132

Index: DE-27 Rechtsanwälte DeutschlandE000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0620400010/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte59/04 EU - EWR
Norm: 11997E043 EG Art43;31998L0005 Rechtsanwaltsberufs-RL;EuRAG 2000 §13;EuRAG-D 2000 §2 Abs2;EURallg;GO RAK Wien 1991 §44 Abs2;GO RAK Wien 1991 §49 Abs3;GO RAK Wien 2003 §44 Abs2;GO RAK Wien 2003 §49 Abs3;RAO 1868 §16 Abs3;RAO 1868 §45 Abs3 idF 1973/570;RAO 1868 §46 Abs2 idF 2005/I/164;Satzung Versorgungseinrichtung TeilA ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/18 2000/10/0131

Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wurde mit Bescheiden der Abteilung II/6 des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich vom 3. Jänner 2000 und 17. Jänner 2000 jeweils im Rahmen der Verfahrenshilfe zum Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StPO für M.H. und M.N. bestellt. Gegen diese Bescheide erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Er machte insbesondere geltend, die Vorgangsweise der Rechtsanwaltskammer bei der Verteilung der Verfahrenshilfeangelegenheiten widerspreche d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2000

RS Vwgh 2000/12/18 2000/10/0131

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art139;GO RAK NÖ 1990 §27 Abs3 idF AnwBl 1999 Seite 553;RAO 1868 §45 Abs3;
Rechtssatz: § 45 Abs. 3 RAO ist im vorliegenden Zusammenhang nicht unmittelbar anwendbar, weil die Vorschrift nicht auf die Aufnahme in die nach § 27 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich zu führenden Listen Bezug nimmt, sondern den Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2000

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