Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und W M die Schreiben vom 11.3.1996, 2.5.1996, 19.12.1996 und 4.3.1997 an den Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Dr. M G, gerichtet, sowie jeweils eine Kopie davon an dessen Mandanten R M und hiedurc... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; kein
Antrag auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung;
vertretbare Annahme des Vorliegens eines Verstoßes gegen die
Richtlinien für die Ausübun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer war Rechtsanwalt in Tirol. Mit Schreiben vom 1. Juli 1992 verzichtete er auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Am 16. Juli 1992 bestellte der Ausschuß der Tiroler Rechtsanwaltskammer - gestützt auf §28 Abs1 lith RAO - Dr. G zum mittlerweiligen Stellvertreter. 1.2. Mit Bescheid vom 21. März 1996 enthob der Ausschuß der Tiroler Rechtsanwaltskammer Dr. G als mittlerweiligen Stellvertreter. Dies wurde wie folgt begründet: "D... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragEMRK Art6 Abs1 / GesetzEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / civil rightsGO für die Tiroler Rechtsanwaltskammer und deren Ausschuß vom 19.06.86 §18 Abs3RAO §28RAO §5a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Zurückweisung einer bei der OBDK erhobenen "Beschwerde" eines
Rechtsanwaltes gegen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der Vollversammlung der (damaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland vom 21. Mai 1974 wurde die "Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland und deren Ausschuß" beschlossen; sie wurde mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 29. August 1974 genehmigt und sodann im Österreichischen Anwaltsblatt (Anw.), Jg 1974, Heft 7, kundgemacht. Im Hinblick auf ArtI §3 des B... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1B-VG Art144 Abs1 / BescheidGO der Rechtsanwaltskammer für Wien. Niederösterreich und das Burgenland und deren Ausschuß. Österreichisches Awaltsblatt Jahrgang 1974. Heft 7DSt 1872 §12 litdRAO §28 lithRAO §34 Abs3VfGG §82
Leitsatz: Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien; Erweiterung
der gesetzlich vorgesehenen Fälle der Bestellung eines
mittlerweilig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. ist Rechstanwalt. Sie hatte den Kanzleisitz in Mödling. Mit rechtskräftigem Beschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. vom 8. August 1979 wurde der Bf. gemäß §17 des Disziplinarstatutes, RGBl. 40/1872, (DSt.) als "Maßregel der Vorsicht" die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bis zur rechtskräftigen Beendigung zweier gegen sie beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängiger Strafverfahren eingestellt. Der Auss... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationAVG §8AVG §37AVG §56DSt 1872 §17EGVG ArtII Abs2 Z27RAO §28 lithRAO §34 Abs3
Rechtssatz: Rechtsanwaltsordnung; Parteistellung des suspendierten Anwalts bei Bestellung seines mittlerweiligen Stellvertreters; Grundsatz des Parteiengehörs auch im Verfahren vor dem Kammerausschuß beachtlich; Willkür durch völlige Mi... mehr lesen...