Norm: RAO §10 Abs3StPO §41 Abs3StPO §395 Abs5
Rechtssatz: Die eine Sonderkonstellation regelnde (demzufolge restriktiv zu verstehende) Bestimmung des § 10 Abs 3 RAO stellt - auch unabhängig von § 395 Abs 5 StPO - keine taugliche Rechtsbasis dafür dar, dass auch der Amtsverteidiger nach § 41 Abs 3 StPO sein Wirken von einer entsprechenden Sicherstellung (geschweige denn Honorarvorauszahlung) abhängig machen könnte. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: RAO §10 Abs3
Rechtssatz: § 10 Abs 3 RAO legt dem Rechtsanwalt lediglich einen Kontrahierungszwang auf, verlangt aber nicht von ihm, daß er den Weisungen der Partei blind erfolgt. Entscheidungstexte Bkd 74/60 Entscheidungstext OGH 19.01.1961 Bkd 74/60 Veröff: AnwBl 1961,88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: RAO §10 Abs3
Rechtssatz: Gegen den gemäß § 10 RAO ergangenen Beschluß des Kammerausschusses steht dem Prozeßgegner kein Beschwerderecht zu. Entscheidungstexte Bkv 9/57 Entscheidungstext OGH 31.10.1957 Bkv 9/57 Veröff: AnwBl 1958,68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0072432 Do... mehr lesen...
Norm: RAO §10 Abs3
Rechtssatz: § 10 Abs 3 RAO sieht nur die Bestellung eines Rechtsanwaltes als Vertreters für eine bestimmte Rechtssache vor. Die Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Vertreter einer Partei im allgemeinen ist dem Gesetz nicht bekannt. Hat eine Partei eine solche Bestellung beantragt und der Kammerausschuß diesen Antrag abgelehnt, so ist dagegen ein Rechtsmittel nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §10 Abs3
Rechtssatz: Die Beschwerde an das OLG findet nur gegen die Verweigerung der Bestellung eines Rechtsanwaltes, nicht aber gegen die Auswahl der Person statt. Entscheidungstexte 1 Ob 1241/37 Entscheidungstext OGH 21.12.1937 1 Ob 1241/37 Veröff: SZ 19/339 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:R... mehr lesen...