Norm
RAO §10 Abs3Rechtssatz
Die Beschwerde an das OLG findet nur gegen die Verweigerung der Bestellung eines Rechtsanwaltes, nicht aber gegen die Auswahl der Person statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0072426Dokumentnummer
JJR_19371221_OGH0002_0010OB01241_3700000_001