Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Nach einer mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. November 1984 ausgesprochenen Entziehung der Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin aus Anlaß eines Verkehrsunfalles in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wurde der Beschwerdeführerin in der Folge eine Lenkerberechtigung jeweils befristet erteilt (zuletzt bis 17. Mai 1993). Begründet wurde dies jeweils mit der Gefahr eines... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs3;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 89/11/0283 1
(hier ergab sich die Notwendigkeit des von der belangten
Behörde verlangten fachärztlichen Befundes aus den in der
Stellungnahme des Amtsarztes aufgezeigten Anzeichen eines
chronischen Alkoholmißbrauchs, dessen Vorliegen der Amt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. Juli 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 17. August 1988 auf "Verlängerung der Gültigkeit meiner Lenkerberechtigung" für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G, welche ihm zuletzt befristet bis 9. September 1988 erteilt worden ist, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs3;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Der im amtsärztlichen Gutachten verwendete Befund einer "Arbeitsgemeinschaft" bezüglich der psychiatrisch-verkehrspsychologischen "Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen" stellt - ebenso wie ein verkehrspsychologischer Befund - kein Gutachten iSd § 52 AVG dar, weshalb der Einwand,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 28. Mai 1990 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Gültigkeit ihrer (bis 18. Jänner 1989 befristeten) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Mit Bescheid der Bezirkshauptmanns... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs3;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3 idF 1987/362;
Rechtssatz: Ergibt sich aus der Vorgeschichte oder bei der Untersuchung zur Feststellung der Gesundheit ua gemäß § 34 Abs 1 lit d KDV ein krankhafter Zustand, der die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einschränken oder ausschließen würde, so ist gemäß Abs... mehr lesen...