Norm: VerG §8 Abs1VerG §3 Abs2 Z10JN §42 Abs1ZPO §477 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch in Besitzstörungsstreitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnis entstehen, ist der Rechtsweg vor Anrufung der Schlichtungseinrichtung des Vereins unzulässig. Entscheidungstexte 4 R 327/13m Entscheidungstext LG Innsbruck 31.10.2013 4 R 327/13m European Case Law I... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verhaltens bezichtigt. Das Klagebegehren richtet sich auf die Unterlassung im Einzelnen bezeichneter Behauptungen durch den Beklagten und den Widerruf dieser Behauptungen gegenüber den Mitgl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 20.000 EUR. Der beklagte Verein habe durch seinen Obmann Harald G***** ihm eine Kleingartenparzelle für eine Gegenleistung von 20.000 EUR „übergeben". Tatsächlich sei diese Parzelle nicht verfügbar gewesen. Der Obmann der beklagten Partei habe ihm auch eine Bestätigung über die Mitgliedschaft zum beklagten Verein übergeben. Die beklagte Partei wendete mangelnde Passivlegitimation ein. Harald G***** habe ausschließlich als Privatperson gehandelt; seine ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Website „www.o*****.at", auf der die online-Ausgabe der Tageszeitung „Ö*****" abrufbar ist. Sie hat am 10. 1. 2007 einen Antrag auf Aufnahme in den beklagten Verein gestellt und ist mittlerweile Mitglied. Der beklagte Verein, dem vor allem Online-Anbieter und Werbeagenturen als Mitglieder angehören, hat sich nach seinen Statuten zur Aufgabe gemacht, vergleichbare und objektive Daten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Online-An... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein wurde 2004 gegründet. Die Beklagte ist dem Verein als Gründungsmitglied beigetreten. Mit Vereinbarung vom 1. 4. 2004 verpflichteten sich die Gründungsmitglieder zur Zahlung einer einmaligen Einschreibungsgebühr von 1.000 EUR, eines Mitgliedsbeitrags von 50 EUR monatlich sowie eines Kostenbeitrags von 600 EUR monatlich, fällig jeweils am Monatsersten. Nach § 6 Abs 2 der Statuten des Vereins kann ein Austritt nur zum Quartalsende jeden Jahres erfolgen: ... mehr lesen...
Begründung: Dkfm. Hans F*****, nunmehriger Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Klägerin, unterzeichnete am 18. 1. 1993 als damaliger Alleininhaber des später in die Klägerin eingebrachten Einzelunternehmens „Offene Handeslgesellschaft Robert F*****" die Beitrittserklärung zur ordentlichen Mitgliedschaft in der Sektion Österreichischer K***** des Vereins Österreichisches F*****. Im Frühjahr 1993 wurde der nunmehr beklagte Verein gegründet und es wurden über W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 2. 11. 2001 Obmann („erster Vorsitzender") des klagenden Vereins. Mit am 20. 5. 2003 eingelangter Klage begehrte der Kläger vom Beklagten 53.129,32 EUR und brachte im Wesentlichen vor: Der Beklagte habe von einem Vereinssparbuch 21.809,35 EUR (entspricht 300.106 S) behoben und nicht für Vereinszwecke verwendet. Der Beklagte habe den Kläger weiters durch unrichtige Angaben veranlasst, zwei Prozesse gegen Vereinsmitglieder zu führen, wodurch... mehr lesen...
Norm: VerG §3 Abs2 Z10VerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Die nach dem VerG 2002 vorzusehenden Schlichtungseinrichtungen sollen nicht nur bei bloßen Meinungsverschiedenheiten über vereinsinterne Angelegenheiten oder allenfalls darüber hinaus nur mit Fällen typischer interner Selbstverwaltung befasst werden, wie in einem Teil der Rechtsprechung zu § 4 VerG 1951 vertreten wurde, sondern der Begriff der „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" ist umfas... mehr lesen...
Norm: VerG §3 Abs2 Z10VerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Die nach dem VerG 2002 vorzusehenden Schlichtungseinrichtungen sollen nicht nur bei bloßen Meinungsverschiedenheiten über vereinsinterne Angelegenheiten oder allenfalls darüber hinaus nur mit Fällen typischer interner Selbstverwaltung befasst werden, wie in einem Teil der Rechtsprechung zu § 4 VerG 1951 vertreten wurde, sondern der Begriff der „Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis" ist umfas... mehr lesen...