Index: 23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79IO
Rechtssatz: Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (damit auch für die Partei- und Prozessfähigkeit) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; dazu gehört insbesondere auch das Insolvenzrecht (siehe dazu Stoll, BAO-Kommentar, 782). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §78 Abs1B-VG Art133 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs7IO §59VwGG §34 Abs1VwGG §38 Abs4
Rechtssatz: Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch rechtskräftigen Beschluss des Insolvenzgerichts tritt gemäß § 59 IO der Schuldner wieder in das Recht, über sein Vermögen frei zu ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war Geschäftsführer der L. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Oktober 2013 das Sanierungsverfahren und mit Beschluss dieses Gerichtes vom 8. Oktober 2015 das Konkursverfahren eröffnet worden war. 2 Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 26. August 2014 wurde über das Vermögen des Revisionswerbers das Schuldenregulierungsverfahren ohne Eigenverwaltung des Schuldners eröffnet und ein Masseverwalter ... mehr lesen...