Norm: IO §119 Abs5 DIO §260
Rechtssatz: Der Insolvenzverwalter ist auch dann zum Rekurs gegen einen Überlassungsbeschluss legitimiert, wenn er die Ausscheidung selbst beantragt hat. Voraussetzung ist nur seine materielle Beschwer. Entscheidungstexte 8 Ob 60/13a Entscheidungstext OGH 27.06.2013 8 Ob 60/13a 8 Ob 86/17f Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: IO §119 Abs5 DKO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Durch die Ausscheidung von Mietrechten aus dem Vermögen des Gemeinschuldner gemäß § 119 Abs 5 KO tritt keine Verletzung von Rechten des Vermieters ein, dieser ist zur Erhebung eines Rekurses gegen den Ausscheidungsbeschluß nicht legitimiert. Entscheidungstexte 8 Ob 10/92 Entscheidungstext OGH 31.08.1992 8 Ob 10/92 ... mehr lesen...
Norm: IO §119 Abs5 DKO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Durch die Überlassung gemäß § 119 Abs 5 KO geben die Organe im Konkursverfahren nur zu erkennen, daß sie die Forderung nicht in Anspruch nehmen und diese daher aus dem Konkursvermögen ausscheidet. Entscheidungstexte 7 Ob 10/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 7 Ob 10/76 17 Ob 3/19v Entscheid... mehr lesen...