Norm
IO §119 Abs5 DRechtssatz
Der Insolvenzverwalter ist auch dann zum Rekurs gegen einen Überlassungsbeschluss legitimiert, wenn er die Ausscheidung selbst beantragt hat. Voraussetzung ist nur seine materielle Beschwer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128987Im RIS seit
14.10.2013Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020