Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst idente... mehr lesen...
Norm: OrgHG §7
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung des in dieser Bestimmung vorgesehenen Aufforderungsverfahrens begründet die Unzulässigkeit des Rechtsweges im Organhaftpflichtverfahren. Entscheidungstexte 9 ObA 2300/96t Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 2300/96t Veröff: SZ 70/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte als Vorsitzender eines Schöffensenates ein Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, das am 5. Dezember 1984 mit einer Verurteilung der beiden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Schmuggels endete. Das Ersturteil wurde vom Obersten Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 1985 - abgesehen vom Ausspruch über die Wertersatzstrafe - bestätigt. Auf Verfall der geschmuggelten Schmuckstücke konnte damals nicht erkannt werden, weil die diesbezüglichen Best... mehr lesen...
Norm: OrgHG §7
Rechtssatz: Das Aufforderungsverfahren gemäß § 7 OrgHG kann nicht als "zwingend angeordnete Vergleichsverhandlung" qualifiziert werden, sondern nur als dem Rechtsstreit vorgeschaltetes Mahnverfahren. Da dieses Verfahren anders als Vergleichsverhandlungen nicht eine Mitwirkung des Gegners, sondern nur eine Willensbetätigung des Gläubigers erfordert, hat es weder Einfluß auf Beginn noch auf Ablauf der Verjährungsfrist. ... mehr lesen...
Norm: AHG §6 Abs1OrgHG §5OrgHG §7
Rechtssatz: Das Aufforderungsverfahren nach § 7 OrgHG hemmt nicht den lauf der Verjährungsfrist (eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 6 Abs 1 Satz 3 AHG ist nicht geboten). Entscheidungstexte 9 ObA 29/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 29/91 Veröff: SZ 64/40 = EvBl 1991/109 S 504 = JBl 1991,598 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Ingeborg G*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach eignete sie in der Zeit von Anfang 1978 bis 24.Februar 1983 in Graz als Geschäftsführerin des gemäß dem § 24 BewHG mit der Besorgung der Bewährungshilfe beauftragten Landesverbandes Steiermark der Österreichischen Gesellschaft "Rettet das Kind" ihr anvertrautes Gut, nämlich vom Bundesministerium für Justiz (zur... mehr lesen...
Gründe: Die am 10.April 1924 geborene Dr.jur. Ingeborg A wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 11.Dezember 1979 und am 15. Dezember 1980 in Graz mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten die von ihr als Geschäftsführerin vertretene, gemäß § 24 Abs. 1 BewHG. mit der Durchführung der Bewährungshilfe im Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Graz betraute Österreichische Gesellschaft 'Rettet das Kind'... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIB1OrgHG §1OrgHG §7StGB §146 GStPO §369 Abs1
Rechtssatz: 1) Der Verein haftet ex delicto solidarisch mit einer für ihn in leitender Eigenschaft handelnden Person (haftungsrechtlicher Organbegriff): wie Ertl in RZ 1972,122 (Zusammenfassung) Koziol - Welser 6.Auflage I S 61 oben 2) Zuspruch des Schadenersatzes für den von der Geschäftsführerin eines gemäß § 24 BewHG mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten Vereins der Rep... mehr lesen...