Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §10 Abs2
Rechtssatz: Eine nachträgliche Mitteilung hat sich gemäß § 10 Abs 2 MedienG in ihrem Inhalt auf das zu dem angestrebten Rechtsschutz Erforderliche zu beschränken. Daraus kann eine Berechtigung zur wörtlichen Wiedergabe der gesamten Primärmitteilung ? anders als nach § 9 Abs 3 MedienG für eine Gegendarstellung ? nicht abgeleitet werden. Eine nachträgliche Mitteilung, die zahlreiche Wiederholungen und für das... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3
Rechtssatz: Ob eine Gegendarstellung (auch) dem Knappheitsgebot entspricht, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 15 Os 171/13f Entscheidungstext OGH 19.02.2014 15 Os 171/13f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129292 Im RIS seit 27.03.2014 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Eine Beweiswiederholung durch Verlesung des einem Verfahren nach dem MedG zugrunde liegenden Artikels ist der StPO fremd (WK-StPO § 473 Rz 8). Entscheidungstexte 12 Os 36/07x Entscheidungstext OGH 23.08.2007 12 Os 36/07x 11 Os 149/07g Entscheidungstext OGH 26.02.200... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Fehler in
Betreff: der Rechtsfrage der Kontradiktion der Gegendarstellung sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 12 Os 36/07x Entscheidungstext OGH 23.08.2007 12 Os 36/07x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122940 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §15MedienG §16
Rechtssatz: Wesentlicher Inhalt einer Gegendarstellung ist der Gegensatz zwischen Erstmitteilung ("These") und deren Richtigstellung ("Antithese"). Der Bedeutungsinhalt der Tatsachenmitteilung, auf welche sich die Gegendarstellung bezieht, stellt eine Tatfrage dar. Ob die Gegendarstellung dem Gebot der sogenannten Kontradiktorietät entspricht, ist demgegenüber eine Rechtsfrage, deren Bezugspunkt die F... mehr lesen...
Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §12 Abs2UrhG §78
Rechtssatz: Eine Entgegnung im Sinne des MedG besteht in der Darstellung, daß und wie weit die Tatsachenmitteilung unrichtig oder in irreführender Weise unvollständig sei und woraus sich dies ergebe, sowie in der Behauptung der Tatsachen, die im Gegensatz zur Tatsachenmitteilung richtig seien oder letztere in einem erheblichen Punkt ergänzten. Über einen solchen Entgegnungsanspruch ist aber nicht in... mehr lesen...