Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §15MedienG §16
Rechtssatz: Wesentlicher Inhalt einer Gegendarstellung ist der Gegensatz zwischen Erstmitteilung ("These") und deren Richtigstellung ("Antithese"). Der Bedeutungsinhalt der Tatsachenmitteilung, auf welche sich die Gegendarstellung bezieht, stellt eine Tatfrage dar. Ob die Gegendarstellung dem Gebot der sogenannten Kontradiktorietät entspricht, ist demgegenüber eine Rechtsfrage, deren Bezugspunkt die F... mehr lesen...
Norm: MedienG §15MedienG §16StPO §292
Rechtssatz: Hebt der OGH ein gesetzwidriges Entgegnungserkenntnis auf, dann spricht er (urteilsmäßig) aus, daß die Frist zur nachträglichen Fortsetzung des Verfahrens gemäß § 16 Abs 1 MedG mit dem Datum seiner Entscheidung beginnt. Entscheidungstexte 12 Os 34/90 Entscheidungstext OGH 26.04.1990 12 Os 34/90 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §15 Abs5MedienG §16
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 15 Abs 5 MedG soll - im Hinblick auf die Bestimmung des § 15 Abs 4 MedG - jede Überschneidung mit dem keiner Befristung unterliegenden und auch neue Beweise zulassenden fortgesetzten Verfahren nach § 16 MedG vermieden werden. Hiebei macht es - lege non distinguente - keinen Unterschied, ob schon im befristeten Hauptverfahren die Unwahrheit der Entgegnung bewiesen werden konn... mehr lesen...