Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach verkündete am 31.05.2000 gegenüber dem Vertreter des nunmehrigen Berufungswerbers das Straferkenntnis, über dessen Inhalt sich im Akt der ersten Instanz folgende Aufzeichnungen finden: Der (Die) Beschuldigte hat Der (Die) Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: 1.) § (keine weiteren Ausführungen) 2.) § (keine weiteren Ausführungen) 3.) § (keine weiteren Ausführungen) 4.) § (keine weiteren Ausführungen)" Wegen dieser Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bauarbeiterschutzverordnung gilt auch für Kanaldichtprüfungen (durch Arbeitnehmer) von Kanälen, die bereits in Betrieb befindlich und mit Abwässern gefüllt sind. So gehören zu den Bauarbeiten nach § 1 Abs 2 BauV u.a. auch die erforderlichen Abschlussarbeiten, und gilt die genannte Verordnung nach Abs 1 für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Wenn daher der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei der Dichtprüfung eines Abwasserkanales kei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 84 Abs.2 StVO bestimmt, daß außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. (Der zweite Satz dieser Bestimmung ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar). Der Bw verantwortet sich im gesamten Verfahren damit, daß die von ihm angebrachten Tafeln keine Werbungen, sondern Kennzeichnungen von Betriebsstätten wären, zu deren Anbringung er nach § 66 Abs.1 Gewerbeordnung 1994 (im folge... mehr lesen...