Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe dadurch, dass sie am 4. Februar 2004 um 20.10 Uhr in Wien einem Besucher der gegenständlichen Wohnung die Ausübung sexueller Handlungen zu bestimmten Preisen angeboten habe 1. die Prostitution ausgeübt und es unterlassen, dies (nämlich die Absicht, die Prostitution auszuüben) persönlich bei der Behörde anzumelden ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AIDSG 1993 §4 Abs2;AIDSG 1993 §9 Abs1 Z2 idF 2001/I/098;GeschlKrG §12 Abs2 idF 2001/I/098;Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach den zur Verurteilung der Beschwerdeführerin (ua) herangezogenen Bundesvorschriften (§ 1 der Verordnung des BMGU über die ges... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 9. August 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 12. März 1990, indem sie mit einem Mann gegen Entgelt einen Geschlechtsverkehr durchgeführt habe, die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt (Punkt 1), weiters habe sie es unterlassen, sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit sowie periodisch wiederkehrend, mindestens jedoch in Abständen von drei Monaten, einer amtsärztlichen Untersuchung auf einen Kontakt mit dem Vir... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AIDSG §4 Abs2;AIDSG §9 Abs1 Z2;GeschlKrG §12 Abs2;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991100121.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AIDSG §4 Abs2;AIDSG §9 Abs1 Z2;AVG §45 Abs2;AVG §52;
Rechtssatz: Tatbestandselement des § 9 Abs 1 Z 2 AIDS-Gesetzes ist die fehlende amtsärztliche Untersuchung. Ausführungen der Besch über die Beweiskraft von Untersuchungsbefunden eines Arztes, dem nicht die Eigenschaft eines Amtsarztes zukommt, gehen somit ins Leere. Schla... mehr lesen...