RS Vwgh 1988/7/11 88/10/0082

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Veröffentlicht am 11.07.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AIDSG §4 Abs2;
AIDSG §9 Abs1 Z2;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Tatbestandselement des § 9 Abs 1 Z 2 AIDS-Gesetzes ist die fehlende amtsärztliche Untersuchung. Ausführungen der Besch über die Beweiskraft von Untersuchungsbefunden eines Arztes, dem nicht die Eigenschaft eines Amtsarztes zukommt, gehen somit ins Leere.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100082.X01

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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