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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AIDSG §4 Abs2;Rechtssatz
Tatbestandselement des § 9 Abs 1 Z 2 AIDS-Gesetzes ist die fehlende amtsärztliche Untersuchung. Ausführungen der Besch über die Beweiskraft von Untersuchungsbefunden eines Arztes, dem nicht die Eigenschaft eines Amtsarztes zukommt, gehen somit ins Leere.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100082.X01Im RIS seit
16.01.2007