Mit dem an das Landesgendarmeriekommando für Tirol (kurz: LGK) gerichteten Antrag vom 14. Februar 2005 begehrte der Beschwerdeführer sämtliche zu seiner Person automationsunterstützt oder konventionell verarbeitete Daten im Zusammenhang mit einer bestimmten Art von strafbaren Handlungen im Jahr 2001 zu löschen und sowohl die Empfänger der Daten als auch ihn zu verständigen. Mit Erledigung vom 8. April 2005 erwiderte das LGK dem Beschwerdeführer, die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (ku... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSG 2000 §40 Abs4;
Rechtssatz: Die Datenschutzkommission hat die Leistungsbegehren des Beschwerdeführers abgewiesen (der im Verwaltungsverfahren belangten Behörde die begehrte Löschung aufzutragen). Gegenüber Auftraggebern des öffentlichen Rechts ist ein solcher Leistungsauftrag im DSG 2000 nicht vorgesehen, spricht doch § 40 Abs. 4 DSG 2000 lediglic... mehr lesen...
Mit dem an die Bezirkshauptmannschaft D gerichteten Antrag vom 22. Oktober 2002 beantragte der Beschwerdeführer, sämtliche zu seiner Person automationsunterstützt oder konventionell verarbeiteten Daten im Zusammenhang mit einer bestimmten Art von strafbaren Handlung zu löschen (die diesbezügliche Strafbestimmung im StGB sei mit Ablauf des 13. August 2002 außer Kraft getreten) und sowohl die Empfänger der Daten als auch den Vertreter des Beschwerdeführers davon zu verständigen. Mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Gesetzgeber in § 31 Abs. 2 DSG 2000 von behaupteten Verletzungen u.a. des Rechtes auf Löschung von Daten spricht, weist diese Formulierung darauf hin, dass der Gesetzgeber damit aktuelle Verletzungen meint und nicht Verletzungen, die sich in der Vergangenheit abgespielt haben und der begehrte Zustand, u.a. die Löschung der in Frage stehenden Daten, mittlerweile eingetreten ist. Im Zusammenhalt mit dem verfassungsgesetzlich verankerten Recht auf Löschung in § 1 Abs. 3 Z... mehr lesen...