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10/10 DatenschutzNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Datenschutzkommission hat die Leistungsbegehren des Beschwerdeführers abgewiesen (der im Verwaltungsverfahren belangten Behörde die begehrte Löschung aufzutragen). Gegenüber Auftraggebern des öffentlichen Rechts ist ein solcher Leistungsauftrag im DSG 2000 nicht vorgesehen, spricht doch § 40 Abs. 4 DSG 2000 lediglich von einer "Feststellung".
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060366.X02Im RIS seit
25.07.2006Zuletzt aktualisiert am
20.01.2010