Am 12. Oktober 2004 fand in den Amtsräumen der Großbetriebsprüfung Wien im Abgabenverfahren zu den Veranlagungsakten der Unternehmen F H GmbH & Co. KG (kurz: X KG) und H GmbH (kurz: X GmbH) zu bestimmten Steuernummern eine Akteneinsicht statt, die unter anderem im Beisein des Beschwerdevertreters erfolgte (der sichtlich auch die geprüften Unternehmen vertritt). Dabei wurde festgestellt, dass sich in den Veranlagungsakten eine Reihe von Unterlagen befand, die die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz
Norm: DSG 2000 §26 Abs1;DSG 2000 §26 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs. 1 DSG 2000 ist ein Auskunftsbegehren an eine bestimmte Form gebunden: Es hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, kann aber auch mit Zustimmung des Auftraggebers mündlich gestellt werden. Es geht dabei nicht bloß darum, sicherzustellen, dass wirklich der Betroffene (und nicht eine dritte Person) Auskunft verlangt. Das ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der "Generaldirektion" für die Post und Telekom Austria AG vom 28. April 1998 wurde er der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen und mit der Leitung der Abteilung "Personal Telekom Salzburg" betraut. Nach Einrichtung eines nachgeordneten Personalamtes Salzburg für Beamte de... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSG 1978 §11 Abs2;DSG 2000 §26 Abs1;DSG 2000 §26 Abs4;DSG 2000 §31 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs. 1 und 4 sowie § 31 Abs. 1 DSG folgt, dass ein Begehren auf Akteneinsicht auf § 26 Abs. 1 DSG ebenso wenig wie auf das AuskunftspflichtG gestützt werden kann, richtet sich doch das darin umschriebene Auskunftsrecht nicht auf eine Einsichtnahme in Akten, ... mehr lesen...