Begründung: Am 18. März 2011 ergingen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführerin wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Zwangsstrafverfügungen. Dagegen erhoben die Gesellschaft und die Geschäftsführerin mit der
Begründung: Einspruch, dass aus unerklärlichen Gründen die Firmenbucheingabe vom 10. Juni 2010 von der EDV nicht an das Firmenbuch weitergeleitet worden sei. Das Erstgericht verhängte im ordentlichen Verfahren Zwangsstrafen von je 1.400 EUR. B... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft hat noch nie Jahresabschlüsse gemäß § 277 UGB zum Firmenbuch eingereicht. Die Geschäftsführerin kämpft seit Jahren erfolglos gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Jahresabschlüssen gemäß § 277 UGB und gegen die gemäß § 283 UGB verhängten Zwangsstrafen an. Am 15. März 2011 erließ das Firmenbuchgericht im ordentlichen Verfahren 36 Zwangsstrafverfügungen; dagegen erhob die Geschäftsführerin im eigenen Namen und im Namen der Gesellschaft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH mit dem Sitz in H***** über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben Einkaufszentren in Oberösterreich. Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihr Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Sie reichte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 erst am 18. September 2007 und jenen zum 31. Dezember 2006 erst am 24. Dezember 2007 beim Firmenbuchgericht ein. Die Klägerin beantragt, der Beklagten aufzutragen, a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verletzungen der Offenlegungsp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen G***** GmbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen A***** GmbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der beim Landesgericht Feldkirch zu FN ***** eingetragenen Willi H***** GmbH mit dem Sitz in H***** und der Geschäftsanschrift *****, über die außerordentlichen Revisionsrekurs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN *****eingetragenen L*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in ***** und der Geschäftsanschrift in *****, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz ist zu FN ***** seit 15. 11. 1995 die D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Vertretungsbefugte Geschäftsführerin ist seit 17. 3. 1998 Hannelore D*****. Eine Offenlegung von Jahresabschlüssen (§ 277 UGB) erfolgte bisher nicht. Auch wurden bisher Merkmale, die für die Einordnung gemäß § 221 UGB erforderlich sind (§ 277 Abs 4 UGB), nicht bekannt gegeben. Zur Durchsetzung der Offenlegung des Jahresabschlusses für... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers Ral... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragenen L***** GmbH mit dem Sitz in Guntramsdorf, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer Mag. Werner W***** und ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Senatsbeschluss vom 15. 12. 2004, 6 Ob 290/04x, wurde das Revisionsrekursverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den im Revisionsrekurs enthaltenen Ablehnungsantrag betreffend ein Mitglied des Rekurssenats, der die angefochtene Entscheidung gefällt hatte, unterbrochen. Das Ablehnungsverfahren wurde mit Senatsbeschluss vom 19. 5. 2005, 6 Ob 93/05b, rechtskräftig beendet, sodass das unterbrochene Revisionsrekursverfahren von Amts wegen fortz... mehr lesen...
Begründung: Beim Firmenbuchgericht ist ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 2003 anhängig. Das Erstgericht hatte die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft mbH unter Androhung der Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe im Betrag von jeweils 1.460 EUR neuerlich vergeblich aufgefordert, diesen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist verhängte das Erstgericht die angedro... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH ist beim Erstgericht seit dem Jahr 2000 ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung der Jahresabschlusses zum 28. 2. 1999 anhängig (§§ 277 ff HGB). Gegen die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH ist beim Erstgericht seit dem Jahr 2000 ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung der Jahresabschlusses zum 28. 2. 1999 anhängig (Paragraphen 277, ff HGB). Das Erstgericht wies die Anträge der Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Parteien haben kein Antragsrecht auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), sie können die Verfahrenseinleitung nur anregen (RIS-Justiz RS0058452). Der gestellte Antrag ist zurückzuweisen. 2. Der an den Obersten Gerichtshof gerichtete, auf § 90a GOG gestützte Antrag auf Verfahrensunterbrechung wegen "anhängiger präjudizieller Verfahren" vor dem EuGH ist nicht berechtigt. An... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragenen B***** GmbH mit dem Sitz in W*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer Franz N*****, Hugo S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit, so auch in seinem Beschluss vom 28. 6. 2000, 6 Ob 126/00y, in diesem Zwangsstrafenverfahren die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften und ihre Durchsetzung mit Zwangsstrafen geprüft und ist zur Auffassung gelangt, dass die Durchsetzung verfassungskonform ist und dem Gemeinschaftsrecht entspricht (6 Ob 307/99m = RdW 2000/250, 283; 6 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in jüngster Zeit, nicht zuletzt auch mit seiner Vorentscheidung 6 Ob 77/00t in diesem Zwangsstrafenverfahren die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften und ihre Durchsetzung mit Zwangsstrafen eingehend geprüft und ist zur Auffassung gelangt, dass sie verfassungskonform sind und dem Gemeinschaftsrecht entsprechen. Gegen die Umsetzung der Publizitätsrichtlinie und der Bilanzrichtlinie durch di... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Das Firmenbuchgericht hat nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, den Jahresabschluss offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997 binnen 14 Tagen einzureichen, mit Beschluss vom 4. 10. 1999 über die drei Geschäftsführer der Gesellschaft Zwangsstrafen von je 10.000 S verhängt und weitere Zwangsstrafen von je 20.000 S ... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH sind ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 1998 nicht nachgekommen. Über die beiden Geschäftsführer wurden Zwangsstrafen von je 5.000,-- S verhängt. Wegen fortgesetzter Säumnis verhängte das Erstgericht neuerlich Zwangsstrafen von je 15.000,-- S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur und wies die Anregungen, beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 28. Februar. Nachdem die Geschäftsführer der Aufforderung des Firmenbuchgerichtes zur Offenlegung des Jahresabschlusses und zur Bekanntgabe der Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 nicht entsprochen haben, verhängte das Erstgericht mit Beschluss vom 13. 1. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S über die Gesellschafter und drohte w... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die Hermann P***** mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Zweit- bis Viertrevisionsrekurswerber sind vertretungsbefugte Geschäftsführer der Gesellschaft. Nachdem das Erstgericht die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen, verhängte es die ihnen nach § 24 Abs 1 FB... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die G***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12.. Die Gesellschaft wird durch den Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber als kollektivzeichnungsberechtigte Geschäftsführer vertreten. Nachdem das Erstgericht die Geschäftsführer erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen an... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs2HGB §277EG-RL 95/46/EG - Datenschutzrichtlinie 395L0046 Art2 lita . EG-RL 97/66/EG - Telekommunikationsrichtlinie 397L0066 allgVerordnung (EG) Nr 515/97 des Rates 397R0515 Amtshilfeverordnung Zoll und Agrar
Rechtssatz: Die Datenschutzrichtlinie versteht unter personenbezogenen Daten nur solche natürlicher Personen (Art 2 lit a) und berührt nach Erwägungsgrund Nr 14 nicht die Rechtsvorschriften zum Schutz juristischer Personen b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die beiden selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der "großen" Gesellschaft mbH (im Sinne des § 221 HGB) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 277 ff HGB Zwangsstrafen von je 5.000 S. Das Erstgericht verhängte über die beiden selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der "großen" Gesellschaft mbH (im Sinne des Paragraph 221, HGB) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den Paragraphen 277, ff HGB Zwa... mehr lesen...
Begründung: Zur Durchsetzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 277 HGB) verhängte das Firmenbuchgericht über den alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft mbH (einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 221 Abs 1 HGB) eine Zwangsstrafe von 5.000 S. Zur Durchsetzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (Paragraph 277, HGB) verhängte das Firmenbuchgericht über den alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft mbH (einer kleinen Kapitalgesellschaft g... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die R***** GmbH mit dem Sitz in R***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Gesellschaft wird durch den Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber als ihre Geschäftsführer vertreten. Nachdem das Erstgericht die Gesellschaft und danach ihre Geschäftsführer mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 und danach jenen zum 31. 12. 1998 offenzulegen, ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat sich in jüngster Zeit - ebenfalls im Zusammenhang mit der Verhängung von Zwangsstrafen über GmbH-Geschäftsführer gemäß § 283 HGB wegen der Verletzung von Offenlegungsvorschriften - bereits wiederholt mit den auch im vorliegenden Revisionsrekurs aufgeworfenen Fragen der Verfassungs- und Richtlinienkonformität der §§ 277 ff HGB sowie der Grundrechtskonformität der Ersten und Vierten Richtlinie (68... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2,5 Mio S und wurde zur Gänze einbezahlt. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. März. Das Erstgericht forderte mit Beschluss vom 8. 11. 1999 die Geschäftsführer erfolglos auf, die Unterlagen gemäß den §§ 277 bis 279 HGB (den Jahresabschluss und Bericht bzw die Bilanz mit Anhang) offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 binnen 14 Tagen einzure... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Wels ist unter FN ***** die E***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wels eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 30,000.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Nach Punkt 6. des Gesellschaftsvertrages wird die Gesellschaft im Falle der Bestellung mehrerer Geschäftsführer durch je zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, sofern die Generalversammlung nicht einzelnen Geschäftsfü... mehr lesen...