Mit Schreiben vom 12. Dezember 1988 begehrte der Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Wien gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 "die Einräumung der Berechtigung, die Fußgängerzone im Bereich 1010 Wien, X-Gasse bis zum Haus Y-Gasse Nr. 3 zur Beseitigung von Bauschutt bis einschließlich 23.12.1988 täglich im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr befahren zu können". Mit Schreiben vom 10. Februar 1989 modifizierte er diesen Antrag u.a. dahingehend, daß ihm die genannte Ausnahmebewilligung bis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AHG 1949 §11;StVO 1960 §45 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Bf den Eintritt eines Vermögensschadens im Verfahren betreffend Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO muß er einen solchen im Wege der Amtshaftung geltend machen (Hinweis B 14.6.1988, 88/11/0002). Die Einste... mehr lesen...