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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949 §11;Rechtssatz
Behauptet der Bf den Eintritt eines Vermögensschadens im Verfahren betreffend Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO muß er einen solchen im Wege der Amtshaftung geltend machen (Hinweis B 14.6.1988, 88/11/0002). Die Einstellung des Beschwerdeverfahrens würde eine Befassung des VwGH gem § 11 AHG
rechtlich nicht ausschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020175.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009