RS Vwgh 1990/3/21 89/02/0175

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Veröffentlicht am 21.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AHG 1949 §11;
StVO 1960 §45 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Behauptet der Bf den Eintritt eines Vermögensschadens im Verfahren betreffend Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO muß er einen solchen im Wege der Amtshaftung geltend machen (Hinweis B 14.6.1988, 88/11/0002). Die Einstellung des Beschwerdeverfahrens würde eine Befassung des VwGH gem § 11 AHG

rechtlich nicht ausschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020175.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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