Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §95 Abs3
Rechtssatz: Sind eigene Einrichtungen des Versicherungsträgers zur Anbringung eines Zahnersatzes nicht vorhanden, kann die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht allen aufgrund der dem Versicherungsträger entstehenden Kosten beurteilt, sondern es müssen auch die dem Versicherten entstehenden Kosten berücksichtigt werden (hier: Zahnersatzherstellung in Ungarn, wodurch dem Versicherten wesentlich niedrigere Kosten al... mehr lesen...
Norm: BSVG §95 Abs3
Rechtssatz: Die Anbringung eines Zahnersatzes ist nur dann zweckmäßig, wenn sie entweder erfolgreich oder zumindest erfolgversprechend war. Erfolgreich und damit zweckmäßig war die Anbringung eines Zahnersatzes, wenn dadurch die Kaufähigkeit für eine ausreichend lange Zeit wiederhergestellt wurde. Die Anbringung eines Zahnersatzes mit einer vierjährigen, bei Metallgerüstprothesen sechsjährigen Haltbarkeitsdauer kann nicht al... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140 Abs1BSVG §95 Abs3
Rechtssatz: Antrag des OGH an den VfGH, § 95 Abs 3 BSVG als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte 10 ObS 173/91 Entscheidungstext OGH 24.09.1991 10 ObS 173/91 10 ObS 312/92 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 10 ObS 312/92 Beisatz: Mit Erkenntnis des VfGH mangels Präjudizialitä... mehr lesen...
Begründung: I. Zum Sachverhalt: Beim Kläger wurde im September 1988 von einem Zahnarzt in Ungarn eine zwölfstellige Keramikbrücke im Oberkiefer sowie eine sechsstellige Keramikbrücke im rechten und eine fünfstellige Keramikbrücke im linken Unterkiefer angebracht. Es wurden ihm hiefür 58.900 Forint in Rechnung gestellt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger für die Brücke im linken Unterkiefer einen Kostenzuschuß von 2.500 S und lehnte die Gewährung eines Kostenzuschusses für die... mehr lesen...