Nach der Aktenlage übernahm der Mitbeteiligte laut seiner Anmeldung vom 23. Jänner 1978 mit 7. März 1958 einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit Einheitswert von S 478.000,--. Die Beschwerdeführerin betrachtete den Mitbeteiligten, laut der genannten Anmeldung ein öffentlicher Notar, als gemäß § 5 Abs. 3 BSVG von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgenommen. Der Mitbeteiligte unterlag der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Notarversicherun... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §2 Abs2;BSVG §2 Abs1 Z1;BSVG §32 Abs1;BSVG §6 Abs1;BSVG §6 Abs3;
Rechtssatz: Der Eintritt der Versicherungspflicht und damit der Beitragspflicht hängt weder vom Faktum und der Art der Meldung ab, noch von einem rechtskräftigen Bescheid über das Bestehen einer Pflichtversicherung, sondern beginnt ipso jure mit der Aufnahme der Führung ... mehr lesen...