Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiedergabe der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24. 11. 1998, 10 ObS 386/98g (teilweise veröff. ARD 5002/4/99) erschöpft, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiedergabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Knappschaftsalterspension. Mit Bescheid vom 1. 6. 1995 wurde ausgesprochen, daß sein Anspruch auf den für seinen Sohn Helmut, geboren am 31. 3. 1976, über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus zuerkannten Kinderzuschuß von 650 S mit 30. 6. 1995 ende und das Ausmaß der Knappschaftsalterspension daher ab 1. 7. 1995 auf monatlich 27.263,60 S herabgesetzt werde. Grund für die Entziehung des Kinderzuschusses ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 51.ASVG §262BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz: Wenn der Kinderzuschuß mit rechtskräftigem Bescheid entzogen wurde, verbietet sich die Annahme dahin, daß ein Pensionist dennoch Anspruch auf diese Leistung gehabt hätte (10 ObS 144/94 = SSV-NF 8/62). Entscheidungstexte 10 ObS 386/98g Entscheidungstext OGH 24.11.1998 10 ObS 386/98g ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252ASVG idF 51.ASVGNov §262BSVG §119BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG §128GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz: Die Kindeseigenschaft des Sohnes bleibt während des Zivildienstes nicht aufrecht; ein Pensionist hat während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kinderzuschuß. Mit Beendigung des Zivildienstes lebt der Kinderzuschuß nicht wieder auf, sondern muß wegen (Fortsetzung der) Ausbildung neuerlich beantragt werden (10 ObS 144/94 = SSV-NF 8/... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 51.ASVGNov §262BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz: Wurde zu einer Pension bereits ein Kinderzuschuß gewährt, der vor dem 01.07.1993 weggefallen ist, sind auf im Falle einer späteren neuerlichen Gewährung nach dem 30.06.1993 die Rechtsvorschriften der 51. ASVGNov, 19.GSVGNov bzw 18.BSVGNov anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 144/94 Entscheidung... mehr lesen...