Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Serhat Kutlu Y*****, TR-*****, vertreten durch Mag. Claudia Steegmüller, Rechtsanwäl... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 2. 1956 geborene Klägerin ist seit ihrem 3. Lebensjahr am linken Ohr taub und am rechten Ohr schwerhörig. Nach mehreren Hörstürzen im Jahr 1998 hat sie auch am rechten Ohr ihr Gehör völlig verloren. Nach ihrem Vorbringen war die Klägerin von 1971 bis 1984 als kaufmännische Angestellte (Buchhalterin und Verkäuferin) unselbständig erwerbstätig. Ab 1984 war die Klägerin Inhaberin einer Tabaktrafik; die Gewerbeberechtigung für diese Erwerbstätigkeit hat die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.9.1986 verstarb der Vater des Klägers. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 11.2.1987 wurde de am 31.10.1978 geborenen Kläger eine Waisenpension ab 24.9.1986 zugesprochen. Im Juni 1997 absolvierte der Kläger die Reifeprüfung. Am 7.9.1997 zog er sich bei einem Sportunfall schwere Kopfverletzungen zu. Der Kläger hätte am 29.9.1997 den Präsenzdienst antreten sollen; nach Ableistung des Präsenzdienstes hätte er ein Studium beginnen wollen. Bis zum Unfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1. Oktober 1994 von der beklagten Partei eine Alterspension, die im Jahr 1998 S 4.908,50 brutto monatlich betrug. Ihre am 16. Jänner 1956 geborene Tochter Mila Z***** besuchte nach der Pflichtschule ein Gymnasium, wo sie 1975 maturierte. Am 1. Oktober 1975 nahm sie an der Universität Kragujevac das Studium der Biologie auf, das sie am 26. September 1990 mit der Diplomprüfung erfolgreich beendete. Seit der Inskription hatte sie sich ... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 7. 5. 1966 geborenen Klägerin bestand bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres insbesondere aufgrund ihrer Augenkrankheit Erwerbsunfähigkeit. Sie war schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres praktisch blind. Im gesundheitlichen Zustand und in der Behinderung der Klägerin ist seit Vollendung des 18. Lebensjahres keinerlei Veränderung eingetreten. Mit Bescheid vom 19. 3. 1991 wurde der Klägerin aufgrund ihres Antrages vom 24. 1. 1990 die Waisenpension üb... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §260BSVG §119 Abs2 Z2GSVG §128 Abs2 Z2GSVG §133 Abs1GSVG §138
Rechtssatz: Erwerbsunfähig im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG (§ 128 Abs 2 Z 2 GSVG, § 119 Abs 2 Z 2 BSVG) ist, wer infolge Krankheit oder Gebrechen nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (Hier: ein praktisch tauber Versicherter, der nur Arbeiten verrichten kann, die keine Anforderungen an das Gehör st... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §260BSVG §119 Abs2 Z2GSVG §128 Abs2 Z2GSVG §133 Abs1GSVG §138
Rechtssatz: Erwerbsunfähig im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG (§ 128 Abs 2 Z 2 GSVG, § 119 Abs 2 Z 2 BSVG) ist, wer infolge Krankheit oder Gebrechen nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (Hier: ein praktisch tauber Versicherter, der nur Arbeiten verrichten kann, die keine Anforderungen an das Gehör st... mehr lesen...