Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiedergabe der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24. 11. 1998, 10 ObS 386/98g (teilweise veröff. ARD 5002/4/99) erschöpft, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiedergabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Knappschaftsalterspension. Mit Bescheid vom 1. 6. 1995 wurde ausgesprochen, daß sein Anspruch auf den für seinen Sohn Helmut, geboren am 31. 3. 1976, über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus zuerkannten Kinderzuschuß von 650 S mit 30. 6. 1995 ende und das Ausmaß der Knappschaftsalterspension daher ab 1. 7. 1995 auf monatlich 27.263,60 S herabgesetzt werde. Grund für die Entziehung des Kinderzuschusses ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252ASVG idF 51.ASVGNov §262BSVG §119BSVG idF 18.BSVGNov §135GSVG §128GSVG idF 19.GSVGNov §144
Rechtssatz: Die Kindeseigenschaft des Sohnes bleibt während des Zivildienstes nicht aufrecht; ein Pensionist hat während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kinderzuschuß. Mit Beendigung des Zivildienstes lebt der Kinderzuschuß nicht wieder auf, sondern muß wegen (Fortsetzung der) Ausbildung neuerlich beantragt werden (10 ObS 144/94 = SSV-NF 8/... mehr lesen...