Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28. 11. 1989 erkannte die beklagte Partei der am 15. 10. 1934 geborenen Klägerin auf deren Antrag vom 10. 8. 1989 vom 1. 11. 1989 an eine Erwerbsunfähigkeitspension von 2.474 S und bis auf weiteres einen Kinderzuschuss für Daniela von 244 S, zusammen also 2.716 S zu. Nach der Bescheidbegründung berücksichtigte sie für die Pensionshöhe 368 Versicherungsmonate und eine Bemessungsgrundlage von 4.262 S (§ 113 BSVG). Aus der Klagebeantwortung er... mehr lesen...
Norm: BSVG §118
Rechtssatz: Hat der Versicherungsträger einem Versicherten Beiträge aufgrund nicht dem Gesetz entsprechender überhöhter Beitragsgrundlagen vorgeschrieben und erhalten, so ändert dies nichts daran, dass die Bemessungsgrundlage nach § 118 BSVG aus den dem Gesetz entsprechenden (richtigen) Beitragsgrundlagen zu ermitteln ist. Eine Berücksichtigung anderer Umstände lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Ob und inwieweit die zwar n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO oder eine Aktenwidrigkeit gemäß § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Richtig führt die Revisionswerberin zwar aus, daß es genügt, wenn der Rechtsmittelwerber seinen Einwand deutlich zum Ausdruck bringt. Damit eine Beweisrüge gesetzmäßig ausgeführt ist, muß der Rechtsmittelwerber a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Bescheid vom 28. Juli 1987 gewährte die beklagte Partei dem Kläger ab 1. August 1987 gemäß den §§ 123 f BSVG die Erwerbsunfähigkeitspension in der Höhe von 7.252 S monatlich zuzüglich des Kinderzuschusses für ein Kind. Dabei wurde bei der Ermittlung des Versicherungswertes, nach dem sich gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 4 lit. a BSVG die für die Bemessungsgrundlage der Pension maßgebende Beitragsgrundlage richtet, für die Zeit vom 1. Jänner bis 30. November ... mehr lesen...
Norm: ASGG §74BSVG §118
Rechtssatz: Ist die Ermittlung der für die Erwerbsunfähigkeitspension maßgebenden Bemessungsgrundlage (§ 118 BSVG) strittig, erfordert dies nicht die Unterbrechung des Verfahrens, sondern es kann von den Gerichten entschieden werden. Entscheidungstexte 10 ObS 222/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 222/89 Veröff: SZ 62/194 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7BSVG §118
Rechtssatz: Der aus dem BSVG hervorgehende allgemeine Rechtsgrundsatz, daß die Höhe der Pension von der Höhe der entrichteten Beiträge abhängt, ist auf den Fall des gerichtlichen Ausgleichs analog anzuwenden. Dies führt dazu, daß die Bemessungsgrundlage für die nach dem BSVG gebührende Pension ermittelt werden muß, als ob Beiträge in der Höhe zu entrichten gewesen wären, wie sie aufgrund des Ausgleichs entrichtet wurden, ... mehr lesen...
Norm: BSVG §118
Rechtssatz: Grundsätzlich sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Beitragsgrundlagen nur zu berücksichtigen, wenn die hierauf beruhenden Beiträge vollständig und wirksam entrichtet wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 222/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 222/89 Veröff: SZ 62/194 = SSV-NF 3/143 Europe... mehr lesen...