Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl G*****, Musikschulleiter, *****, vertreten durch Dr. Johannes Schuster, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach § 42 Abs 2 Z 1 und 5 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 zutreffend verneint, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf diese
Begründung: zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer eins und 5 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 zutreffend verneint, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1991 bis 31. 12. 1999 als Diplomkrankenpfleger in der Landesnervenklinik Gugging beschäftigt; das Dienstverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Seit 1992 hatte der Kläger ca 2 - 4 x jährlich Cannabis konsumiert, um dadurch arbeitsbedingten Stress aber auch Belastungen zu dämpfen, denen er durch eine lang dauernde Erkrankung seiner Mutter ausgesetzt war. Er hatte das Suchtgift in kleinen Dosen in Amsterdam und an eins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach § 42 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 bejaht, sodass es ausreicht auf dessen
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach Paragraph 42, der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 bejaht, sodass es ausreicht auf dessen
Begründung: zu verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 3. 7. 1989 bei der Beklagten, einem Reinigungsunternehmen, beschäftigt, und zwar zuletzt als Gruppenleiter und Vorarbeiter. Die Beklagte war dauernd mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb der K***** mbH (im Folgenden kurz K*****), einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, betraut. Dem Kläger oblag die Aufsicht über alle ReinigungsarbeiterInnen der Beklagten bei K*****. Bei den Arbeiten gelangten häufig stark ätzende Reinigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit gemäß § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der Revisionswerber sei jedoch darauf hingewiesen, dass Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Ob die anlässlich der Beweiswiederholung angestellten Überlegungen des Berufungsgerichtes richtig sind, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung. Die Richtigkeit der Feststellungen des Berufungsgerichtes kann vom Obersten Gerichtshof, der keine Tats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger ausgesp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß § 77 Abs 2 lit f KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 2. Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß Paragraph 77, Absatz 2, Litera f, KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richti... mehr lesen...
Norm: VBO 1969 der Stadt WelsVBO Wien §37 Abs2 Z5VBO Wien §42 Abs2 Z1VBO Wien §42 Abs2 Z5Krnt LVBG §77 Abs1 litaKrnt LVBG §77 Abs1 litfNö LVBG §61 Abs2 liteStmk L-DBR §130 Abs2 Z6
Rechtssatz: Das Verhalten des Arbeitnehmers ist danach zu beurteilen, ob es in seiner Gesamtheit unter Anlegung eines objektiven Maßstabes nach der Verkehrsauffassung mit dem Ansehen und den Interessen des Dienstes unvereinbar war. Dabei kann auch auf Verfehlungen zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung des aufrechten Bestandes ihres Dienstverhältnisses mit der Behauptung, sie sei ungerechtfertigt gekündigt worden. Auf ihr Dienstverhältnis seien die Bestimmungen des niederösterreichischen Landesvertragsbedienstetengesetzes anzuwenden, sodaß sie nur bei Vorliegen eines der im § 61 leg. cit. genannten
Gründe: rechtswirksam gekündigt werden könne. Die ihr im Kündigungsschreiben vorgeworfene vorschriftswidrige Benützung der i... mehr lesen...
Norm: nö LVBG §61 Abs2 lita
Rechtssatz: Kündigungsgrund nach § 61 Abs 2 lit a nö LVBG durch Verhinderung der ärztlich vorgesehenen Medikation durch Krankenschwester. Entscheidungstexte 14 Ob 218/86 Entscheidungstext OGH 13.01.1987 14 Ob 218/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0081724 ... mehr lesen...