Norm: B-VG Art130 Abs2VBG §52VBG §52a
Rechtssatz: Unter Ermessenstatbeständen iS Art 130 Abs 2 B-VG werden nur Regelungen verstanden, deren Sinn darin liegt, daß der Verwaltung in der Hauptsache ihrer Entscheidung ein Freiraum für alternatives Verhalten nach eigener Wertentscheidung eingeräumt wird. Auch der Begriff des "gebundenen Ermessens", mit dem gegenüber dem Begriff des "freien Ermessens" ein geringerer Spielraum der Behörde zum Ausdruck... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVBG 1948 §52
Rechtssatz: Durch § 52 VBG sollte nicht auf unabsehbare Zeit zweierlei Vertragsbedienstetenrecht geschaffen werden. Der Umstand, daß der zuständige Personalreferent der Bundesbehörde die Übernahme eines Vertragsbediensteten ausdrücklich abgelehnt hat, vermag nach Ablauf mehrerer Jahre die stillschweigende Erneuerung eines Dienstverhältnisses gemäß § 863 ABGB nicht zu verhindern, wenn nicht außerdem die rechtzeitig... mehr lesen...
Norm: VBG §52
Rechtssatz: Durch die Erneuerung des Vertragsverhältnisses nach § 52 VBG 1948 ist das VBG 1948 rückwirkend ab dem vertraglich festgelegten Dienstbeginn wirksam geworden (ebenso auch schon 4 Ob 2/60). Entscheidungstexte 4 Ob 57/60 Entscheidungstext OGH 06.09.1960 4 Ob 57/60 Schlagworte SW: Arbeitsbeginn ... mehr lesen...
Norm: Beamten - ÜG §3 Abs2VBG 1948 §52VBG 1934
Rechtssatz: Zum Anspruch eines Vertragsbediensteten, auf den das Vertragsbedienstetengesetz 1934 (1936) anzuwenden ist, auf Haushaltszulage. Entscheidungstexte 4 Ob 74/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 74/57 Veröff: SozM ID,153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: VBG §52
Rechtssatz: Durch die beim Inkrafttreten des VBG 1948 angeordnete Erneuerung des Dienstverhältnisses der Vertragsangestellten wurde nur das in diesem Zeitpunkt bestehende Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber erfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 26/56 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 4 Ob 26/56 Veröff: SozM ID,115 Schlagworte ... mehr lesen...