RS OGH 1963/9/10 4Ob62/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1963
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Norm

ABGB §863 GI
VBG 1948 §52

Rechtssatz

Durch § 52 VBG sollte nicht auf unabsehbare Zeit zweierlei Vertragsbedienstetenrecht geschaffen werden. Der Umstand, daß der zuständige Personalreferent der Bundesbehörde die Übernahme eines Vertragsbediensteten ausdrücklich abgelehnt hat, vermag nach Ablauf mehrerer Jahre die stillschweigende Erneuerung eines Dienstverhältnisses gemäß § 863 ABGB nicht zu verhindern, wenn nicht außerdem die rechtzeitige Kündigung gemäß § 52 Abs 5 VBG 1948 erfolgte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 62/63
    Entscheidungstext OGH 10.09.1963 4 Ob 62/63
    Veröff: EvBl 1963/448 S 604 = Arb 7789

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0031176

Dokumentnummer

JJR_19630910_OGH0002_0040OB00062_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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