Norm
VBG §52Rechtssatz
Durch die beim Inkrafttreten des VBG 1948 angeordnete Erneuerung des Dienstverhältnisses der Vertragsangestellten wurde nur das in diesem Zeitpunkt bestehende Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber erfaßt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0081643Dokumentnummer
JJR_19560424_OGH0002_0040OB00026_5600000_002